| Voraussetzungen für die Aufnahme |
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Die Kriterien für eine Aufnahme sind im § 39a Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) geregelt.
Nach einem persönlichen Gespräch zwischen der Hospizleitung und dem Betroffenen bzw. den Angehörigen, sowie einem Besuch zu Hause oder im Krankenhaus, übernehmen wir für die Gäste alle erforderlichen Schritte. Es müssen vorab keine Anträge bei der Krankenkasse gestellt werden. Auch eine vorübergehende Aufnahme ist möglich - wenn beispielsweise eine pflegende Familie Entlastung benötigt oder für eine Entlassung nach Hause die Wohnung erst vorbereitet werden soll. Entscheidend für die Finanzierung durch Kranken- und Pflegekasse ist die Erfüllung der Voraussetzungen. Da diese manchmal nicht eindeutig sind, rufen Sie uns an, wir werden Ihnen entsprechende Möglichkeiten aufzeigen. Ziehen Sie eine Versorgung und Begleitung im stationären Hospiz in Betracht, dann vereinbaren Sie einen Gesprächstermin - Sie können sich die Räumlichkeiten ansehen und ggf. eine Anmeldung vereinbaren. Finanzierung Der tagesbezogene Pflegesatz für die stationären Hospize in Sachsen-Anhalt beträgt z. Zt. 217,06 €. Auf Grund des besonderen Bedarfs in der palliativen Versorgung übernehmen die Kranken- und Pflegekassen 90 % der Kosten. Die übrigen 10 % - das sind 21,71 € - muss das Hospiz durch Spenden und ehrenamtliches Engagement selbst aufbringen. Die Anhaltische Hospizgesellschaft gGmbH, als Träges des stationären Anhalt-Hospizes, hat sich bewusst gegen einen festen Zuzahlungsbetrag für unsere Gäste entschieden, damit wirklich jedem Betroffenen, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten, das Hospiz mit seinen besonderen Möglichkeiten offen steht. Dennoch sind wir auf Spenden angewiesen, um die Versorgung gewährleisten zu können. So sind wir dankbar für jeden freiwilligen Spendenbeitrag. |
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